des Trägerverein "Unser Freibad am See" Wetter (Ruhr) e.V.
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Naturfreibad Wetter einschließlich des Eingangs und den Außenanlagen. Den Anweisungen des Personals ist immer Folge zu leisten. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Benutzer die AGB sowie die sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Regelungen an.
I. Allgemeines
Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung der Bade- und sonstiger Einrichtungen sowie für Schäden, die in Folge der Nichteinhaltung der AGB entstanden sind, ist der Benutzer gegenüber dem Trägerverein "Unser Freibad am See" Wetter (Ruhr) e.V. schadenersatzpflichtig. Die Mitarbeiter des Trägerverein "Unser Freibad am See" Wetter (Ruhr) e.V. sind ermächtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen. Sie üben gegenüber allen Benutzern das Hausrecht aus und sind befugt, Personen, die gegen die AGB oder die sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Regelungen verstoßen, vorübergehend oder dauernd von der Benutzung der Bade- und sonstigen Einrichtungen auszuschließen. Das Eintrittsentgelt wird in diesen Fällen nicht zurückerstattet.
- Dem Benutzer ist aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme, zur Vermeidung von Unfällen und zur Einhaltung der hygienischen Vorschriften Nachfolgendes verboten: – die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonwiedergabegeräten und Fernsehgeräten, es sei denn, die Benutzung erfolgt in einer Weise, dass andere Benutzer sich nicht gestört fühlen; – die Benutzung von Geräten mit Kamerafunktion, elektronische Lesegeräte ohne Kamerafunktion dürfen nach Freigabe durch einen Mitarbeiter verwendet werden; – das Rauchen sowie der Gebrauch einer E-Zigarette im gesamten Gebäude und im Außenbereich außerhalb der gekennzeichneten Flächen. Im Freibadbereich ist das Rauchen gestattet; – das Mitbringen von Tieren; – das Mitbringen von Behältern aus Glas und Porzellan; – das Einspringen, das Hineinstoßen oder Hineinwerfen anderer Personen in die Becken; – das Spielen mit Bällen, soweit andere Benutzer und die Bade- und sonstige Einrichtungen gefährdet sind; – das Benutzen von Schlauchbooten und Matratzen; – die Nutzung eines Tauchautomaten, Ausnahmen sind durch Absprache mit dem Schwimmmeister möglich.
- Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur auf der Galerie der Wasserlandschaft und im Bereich des Foyers verzehrt werden.
- Die gewerbliche Betätigung Dritter in den Einrichtungen des Naturfreibad Wetter, auch das Erteilen von Schwimmunterricht, ist nur mit Genehmigung und nach besonderer Vereinbarung mit des Trägerverein "Unser Freibad am See" Wetter (Ruhr) e.V. gestattet.
- Das Fotografieren und Filmen ist grundsätzlich nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.
- Fundgegenstände sind an die Mitarbeiter des Trägerverein "Unser Freibad am See" Wetter (Ruhr) e.V. abzugeben. Sie werden 7 Tage bei dem Trägerverein "Unser Freibad am See" Wetter (Ruhr) e.V. aufbewahrt. Höherwertige Gegenstände werden an das Fundamt der Stadt Wetter weitergeleitet, geringwertige Gegenstände zwei Monate bei dem Trägerverein "Unser Freibad am See" Wetter (Ruhr) e.V. gelagert.
- Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Personal geöffnet. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
II.Öffnungszeiten und Eintrittspreise
- Die Öffnungszeiten der Bade- und sonstiger Einrichtungen sind durch Aushang im Eingangsbereich öffentlich bekannt gegeben. Die Badezeit endet 15 Minuten vor Betriebsschluss.
- Die Eintrittspreise der Bade- und sonstiger Einrichtungen sind durch Aushang im Foyerbereich sowie durch Auslage öffentlich bekannt gegeben.
- Der Trägerverein "Unser Freibad am See" Wetter (Ruhr) e.V. kann die Benutzung der Bade- und sonstiger Einrichtungen ganz oder teilweise, z.B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen einschränken, ohne dass Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.
- Die Aufenthaltszeit in den Bade- und sonstigen Einrichtungen beginnt und endet mit dem Durchschreiten der Drehkreuzanlage. Bei Überschreiten der Aufenthaltszeit besteht Nachzahlungspflicht.
- Die Eintrittskarten sind während der Benutzung aufzubewahren und den Mitarbeitern des Trägerverein "Unser Freibad am See" Wetter (Ruhr) e.V. auf Verlangen zur Prüfung vorzulegen.
- Für das Lösen eines ermäßigten Eintrittspreises ist ein Berechtigungsausweis vorzulegen. Kommt der Benutzer dieser Aufforderung nicht nach, ist der reguläre Eintrittspreis zu entrichten.
III.Nutzung
- Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden, das Tragen von Unterwäsche ist nicht gestattet.
- Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mit dem Verlassen der Umkleide in Richtung Bad, beginnt der Barfußbereich.
- Die Benutzung der Sprunganlage ist nur nach Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen und Klettern geschieht auf eigene Gefahr. Es ist darauf zu achten, dass der Sprung- und Fallbereich frei ist. Die Sprunganlage ist nur einzeln zu betreten.
- Die Rutsche ist nur entsprechend der aushängenden Beschilderung zu benutzen. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden und das Landebecken ist sofort zu verlassen.
- Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
- Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet. Das Personal ist befugt diese frei zu räumen.
- Die Benutzung der Bade- und sonstigen Einrichtungen kann untersagt werden, wenn im Einzelfall Grund zu der Annahme besteht, dass die betreffende Person die geltende Hausordnung nicht einhalten und damit den ungestörten Ablauf des Betriebes stören wird.
- Von der Benutzung ausgeschlossen sind insbesondere: · Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel (z.B. Alkohol) stehen, · Personen mit ansteckenden Krankheiten, · Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen u.ä. · Geistig behinderten Personen, sowie Personen, die an Krampf- oder Ohnmachtsanfällen leiden, ist der Zutritt nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson und unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses gestattet, nach welchem die Benutzung der Bade- und sonstigen Einrichtungen sowohl für die Person, als auch für die übrigen Benutzer keine Gefahr darstellt.
- Kindern unter 7 Jahren, sowie Gästen unter 14 Jahren, die nicht im Besitz des Jugendschwimmabzeichen Bronze sind, ist die Benutzung der Bade- und sonstiger Einrichtungen nur in Begleitung einer verantwortlichen Aufsichtsperson über 16 Jahren gestattet. Sie sind von dem Verantwortlichen zu jeder Zeit zu beaufsichtigen.
- Die Benutzung des Strömungskanals im Schwimmer-/ Mehrzweckbecken ist nur Schwimmern gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Nichtschwimmer haben dort keinen Zutritt.
- Das Begehen sämtlicher Flächen innerhalb und außerhalb des Wassers erfolgt auf eigene Gefahr. Es ist besonders in den Schwimmbecken und den Wasserzugängen jederzeit mit rutschigen Böden zu rechnen.
IV.Haftung
- Jeder Benutzer ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Garderobenschränke und Wertschließfächer (soweit benutzt) ordnungsgemäß zu verschließen. Für den Inhalt der Schränke haftet der Trägerverein "Unser Freibad am See" Wetter (Ruhr) e.V. nur in den Fällen, in denen sie Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich der Beeinträchtigung des Inhalts zu vertreten hat.
- Auf abgelegte Gegenstände hat der Besucher selbst zu achten und die Haftung zu übernehmen.
- Der Besucher ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/ Wertfaches und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Für verlorene Schlüssel sind vor Aushändigung des Inhalts 10,- € zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor der Aushändigung der Kleidung das Eigentum an den Sachen nachzuweisen. Bei Verlust eines Schlüssels aus der Wasserlandschaft wird für Erwachsene eine Pauschale von 50,- € fällig und für Kinder eine Pauschale von 15,- €.
- Die Besucher benutzen die Bade- und sonstige Einrichtungen, einschließlich der Spiel-, Sport- und Rutscheinrichtungen auf eigene Gefahr. Der Trägerverein "Unser Freibad am See" Wetter (Ruhr) e.V. haftet für Personen, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Trägerverein "Unser Freibad am See" Wetter (Ruhr) e.V.. Dies gilt auch hinsichtlich der auf den Einstellplätzen abgestellten Fahrzeuge.
- Die ausgeschriebenen Verhaltensregeln zur Benutzung der Spiel-, Sport- und Rutscheinrichtungen sind zwingend einzuhalten. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
- Unfälle oder erlittene Schäden sind unverzüglich unter Darlegung des Sachverhaltes und unter Angabe etwaiger Zeugen den Mitarbeitern des Trägerverein "Unser Freibad am See" Wetter (Ruhr) e.V. anzuzeigen.