Haus- und Badeordnung
für das Naturfreibad Wetter (Ruhr)
§1 Betreiber
Das Freibad wird durch den Trägerverein "Unser Freibad am See" Wetter (Ruhr) e.V. betrieben.
§2 Zweck der Badeordnung
Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Freibad. Sie ist für alle Badegäste verbindlich.
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Badegast die Badeordnung, sowie alle sonstigen sachgerechten Anordnungen an.
Bei Vereinsveranstaltungen ist der Vereins- oder Übungsleiter für die Beachtung der Badeordnung verantwortlich.
Bei Schulveranstaltungen ist das Lehrpersonal für die Beachtung der Badeordnung verantwortlich.
§3 Einschränkung des Benutzungsrechts
Personen mit ansteckenden Krankheiten und Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, ist der Eintritt und die Benutzung des Freibades nicht gestattet.
Unter den Punkt berauschende Mittel zählt auch die Einnahme von Alkohol in jeder Form.
Alkoholhaltige Getränke und Lebensmittel die im Kiosk verkauft werden, dürfen nicht mit auf das Freibadgelände genommen werden.
Zuwiderhandlungen werden mit dem Verweis aus dem Freibad geahndet.
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres dürfen das Bad nur in Begleitung einer erwachsenen Betreuungsperson benutzen.
§4 Eintritt
Für die Benutzung des Freibades hat der Badegast die festgesetzten Eintrittspreise zu entrichten.
Hierfür erhält er eine Eintrittskarte, die dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen ist.
Fahrzeuge - ausgenommen Krankenfahrstühle - und Tiere dürfen nicht mitgeführt werden.
§5 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten des Freibades sind dem Anschlag am Kassenhaus zu entnehmen.
Die Freibadkasse schließt eine Stunde vor Ablauf der Öffnungszeiten.
Bei starkem Besuch oder bei besonderen Anlässen kann die Badezeit allgemein oder für bestimmte Becken eingeschränkt oder unterbrochen werden.
§6 Zutritt
Die Umkleideräume und die Becken sind nur über die hierfür vorgesehenen Wege und Treppen aufzusuchen.
Die Beckenumgänge dürfen nur barfuß oder mit Badeschuhen betreten werden.
§7 Kleiderablage
Für die Ablage der Kleidung stehen Garderobenschränke zur Verfügung.
Zum Verschließen der Schränke können Garderobenschlösser an der Freibadkasse gegen 5,- € Leihgebühr ausgeliehen werden.
Der Verlust des Garderobenschrankschlüssels muss sofort dem Aufsichtspersonal gemeldet werden.
Die Kleidung kann ausgehändigt werden, wenn es sich unstrittig um das Eigentum des Badegastes handelt.
Der Wert verloren gegangener Garderobenschrankschlösser bzw. -schlüssel ist zu ersetzten.
§8 Badekleidung
Die Nutzung der Becken ist nur in Badekleidung erlaubt.
- Die Benutzung von Schwimmflossen, Tauchermasken, Schnorchelgeräten und sonstigen Wasserspielgeräten ist nur in Absprache mit dem Aufsichtspersonal möglich.
- Die Benutzung von jeglichen Sport- oder Schwimmgeräten (Schwimmflossen, Tauchermasken, Schnorchelgeräten, Schwimmbrillen etc.) erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Benutzung des Strömungskanals im Schwimmer-/ Mehrzweckbecken ist nur Schwimmern gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Nichtschwimmer haben dort keinen Zutritt.
- Das Begehen sämtlicher Flächen innerhalb und außerhalb des Wassers erfolgt auf eigene Gefahr.
- Es ist besonders in den Schwimmbecken und den Wasserzugängen jederzeit mit rutschigen Böden zu rechnen.
- Schäden Dritter, aus der Benutzung der oben genannten Geräte, gehen zu Lasten des Verursachers.
§9 Körperreinigung
Vor dem Betreten der Badebecken sind die Duscheinrichtungen zu benutzen.
Der Gebrauch von Seife oder sonstigen Duschmitteln ist nur in den Duschräumen gestattet.
Begrenzung der Duschzeiten auf ein Minimum.
Wir möchten die Natur schützen und unnötigen Wasserverbrauch vermeiden.
§10 Verhalten im Freibad
Im Freibad ist gegenseitige Rücksichtnahme unbedingt erforderlich.
- Fotografieren und Filmen ist auf dem gesamten Gelände verboten.
- Die Nutzung von Schwimmhilfen ist im Schwimmerbecken untersagt.
- Es ist alles zu unterlassen was die Sicherheit und Ordnung gefährdet.
- Da es sich um ein Naturbad handelt, muss mit rutschigen und glatten Böden innerhalb der Becken gerechnet werden.
- Die Benutzung der Sprung- und Rutschanlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Zur Vermeidung von Unfällen muss der Sprung- sowie der Rutschbereich schnellstmöglich auf kürzestem Wege verlassen werden.
- Ein Unterschwimmen dieser Bereiche ist grundsätzlich strengstens verboten.
Ferner ist es zur Vermeidung von Unfällen nicht gestattet:
- vom seitlichen Beckenrand in die Becken zu springen
- auf den Beckenumgängen zu laufen
- jeglicher Konsum von Alkohol oder Drogen
- das Benutzen von Gläsern und Glasflaschen
- an Einstiegsleitern, Haltestangen und Trennketten zu turnen
- Schwimmen während Reinigungsarbeiten in und an den Schwimmbecken
- Badegäste durch sportliche Übungen oder Spiele zu belästigen
Weiterhin ist im Schwimmbad strengstens untersagt:
- sämtliche Foto- und Filmaufnahme
- die Nutzung von Drohnen oder ähnlichen Fluggeräten
- das Mitbringen und Benutzen von Shishas
Bei Nichteinhaltung und Zuwiderhandlung sprechen wir ein Hausverbot aus und ziehen ggf. die Polizei dazu!
§11 Benutzung der Badeeinrichtungen
Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln.
Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadensersatz.
Papier und sonstige Abfälle sind in die dafür aufgestellten Behälter zu werfen.
Die Schwimmbecken und Rasenflächen sind jederzeit sauber zu halten.
§12 Betriebshaftung
Bei Unfällen, die selbstverständlich sofort zu melden sind, tritt eine Haftung nur ein, wenn dem Aufsichtspersonal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Für Geld und Wertsachen, sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken wird jede Haftung ausgeschlossen.
§13 Anordnungen und Hausrecht
Die Anordnungen des Aufsichtspersonals sind zu befolgen.
Das Aufsichtspersonal ist befugt, Badegäste, die gegen die Badeordnung verstoßen, des Freibades zu verweisen.
Das Eintrittsgeld wird in diesem Falle nicht erstattet.
§14 Inkrafttreten
Diese Badeordnung tritt am 13.05.2023 in Kraft. Wetter (Ruhr), 13.05.2023
Der Vorstand